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Information zur Inkraftsetzung des Gesetz über die zentralen Personendatensammlungen

19. Mai 2021

Information zur Inkraftsetzung des Gesetz über die zentralen Personendatensammlungen

Der Kanton Bern hat Ende März 2021 das Informationsschreiben gemäss Anhang bezüglich der Inkraftsetzung des untenstehenden Gesetzes und der beiden Verordnungen veröffentlicht:

  • Gesetz über die zentralen Personendatensammlungen (PDSG)
  • Verordnung über die Gemeinderegistersysteme-Plattform (GERES V)
  • Verordnung über die Zentrale Personenverwaltung (ZPV V)

Der Rechtsdienst des Kanton Bern hat im Laufe der Erarbeitung der neuen gesetzlichen Grundlagen die Talus Informatik AG immer wieder konsultiert und die Thematik mit uns besprochen. Gemäss unseren heutigen Informationen ändert für die politischen Gemeinden als Datenlieferant für GERES nichts und innosolvcity (ehemals nest) kann alle notwendigen Meldungen verarbeiten.

Sollten trotzdem technische Anpassungen notwendig werden, würden wir die nötigen Schritte einleiten und Sie erneut informieren.

In diesem Zusammenhang weisen wir Sie darauf hin, dass seitens Gemeinde sichergestellt werden soll, dass immer mit freigegebenen innosolvcity-Softwareversionen (aktuell Release 2019 und 2020 - ab Juli Release 2020 und 2021) gearbeitet werden.

Bei Fragen steht Ihnen unser city Team unter 032 391 90 70 oder srvcdsktlsch gerne zur Verfügung.

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