21. Mär 2022
Informationen zum Schutzstatus S für ukrainische Staatsangehörige
Wie der Bundesrat beschlossen und informiert hat, können ukrainische Staatsangehörige visumsfrei einreisen und sich insgesamt 90 Tage frei im Schengen-Raum aufhalten.
Eine Registration für den Schutzstatus S wird beim kantonalen Migrationsamt durchgeführt. Das Staatsekretariat für Migration (SEM) prüft das Gesuch und meldet den Entscheid an das kantonale Migrationsamt und fordert die schutzbedürftige(n) Person(en) auf, sich bei der Gemeinde anzumelden.
Die Einwohnerkontrolle reicht das Aufenthaltsgesuch ein und vereinbart im Anschluss einen Termin für die Biometrie-Daten.
Im Nachgang an diesen Termin erhalten die Schutzsuchenden einen Ausweis im Kreditkartenformat, welcher per «Einschreiben» versandt wird.
Die genauen Prozesse sind noch in Erarbeitung. Jedoch wird davon ausgegangen, dass das weitere Vorgehen ähnlich wie bei den F-Ausweisen gehandhabt wird.
Wie die Mitteilung über die Erteilung eines Aufenthaltsstatus in die Gemeinde gelangt, ist noch offen.
Die Kantone werden im Laufe dieser Woche durch den Bund über das Verfahren informiert.
Vonseiten innosolvcity sind die entsprechenden Einwohnerstatus und Ausweistypen bereits vorhanden.
Wird bei Ihnen die Ausländerkategroie "Schutzbedürftige" nicht angezeigt, können Sie sich an unser Servicedesk wenden, damit wir den entsprechenden Einwohnerstatus wieder aktivieren können.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben.
Bei Fragen oder Unklarheiten bzgl. der Handhabung in innosolvcity stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (032 391 90 70 / srvcdsktlsch)