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Ereignismeldungen bei inaktiven und verstorbenen Personen an GERES

08. Feb 2023

Informationen zum Thema 'Ereignismeldungen bei inaktiven und verstorbenen Personen an GERES'

Gemäss Artikel 23 der GERES Verordnung vernichtet das KAIO (Betreiberin der Plattform GERES) die Personendaten spätestens fünf Jahre nach der Wegzugs- oder Todesmeldung der Gemeinde.

Werden nach 5 oder mehr Jahren allfällige Mutationen oder Datenkorrekturen vorgenommen, führt dies beim GERES zu fachlichen Fehlern, da diese Personen nicht mehr vorhanden sind.

Um die Gesetzeskonformität zu gewährleisten, kann innosolv den Export dieser Meldungen unterdrücken. Dadurch werden keine fachlichen Fehler generiert.

Wir werden in den kommenden Tagen diese Anpassung bei Ihnen via Fernwartung vornehmen. Ein Betriebsunterbruch ist nicht notwendig.

Diese Anpassungen werden wir Ihrem Dienstleistungskonto (oder SLA-Abonnement) mit einem Aufwand von 0.25 Stunden verrechnen.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen der Support des city-Teams gerne zur Verfügung (032 391 90 70 oder srvcdsktlsch)

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.

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