22. Jul 2021
Information bezüglich des Schreibens vom Amt für Sozialversicherungen (ASV) des Kantons Bern bezüglich Datensammlung Konkubinatspaare
Ab dem 1. Januar 2022 werden in der Prämienverbilligung Konkubinatspaare verheirateten Paaren gleichgestellt. Als Konkubinatspaare werden unverheiratete Paare gelten, wenn sie im gleichen Haushalt leben und mindestens ein gemeinsames Kind haben.
Die Eltern-Kind-Beziehung wurde in den Einwohnerregistern bisher kantonsweit nicht systematisch erfasst. Aus diesem Grunde liess das Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern (ASV) den Gemeinden eine Liste zukommen, in denen die Eltern-Kind-Beziehung unvollständig oder nicht korrekt abgebildet ist (als Beziehung). Es gibt jedoch Fälle, in denen dies soweit korrekt ist (wenn ein Elternteil nur als Name erfasst werden kann). Bei diesen Personen ist keine Bearbeitung notwendig.
Bitte beachten Sie, dass diese Liste aufgrund der Daten in GERES erstellt worden ist. Von Seiten innosolvcity (nest) ist eine saubere Führung der Eltern-Kind-Beziehung seit je möglich. Aus diesem Grunde erwarten wir für Kunden mit der Software innosolvcity (nest) keine grossen Bereinigungsarbeiten.
Damit wir Sie in dieser Bereinigungsarbeit optimal unterstützen können, haben wir Ihnen einen Leitfaden erstellt, in dem wir Ihnen anhand von Beispielen erläutern, wie die Eltern-Kind-Beziehung in innosolvcity (nest) korrekt zu führen ist. Ebenfalls wurde in Zusammenarbeit mit dem ASV die Seite GERES hinzugefügt, damit auch diese Ihrerseits kontrolliert werden kann.
Die entsprechende Datei finden Sie unter folgendem Link: Dokumentation Eltern-Kind Beziehung
Wir behalten uns vor, bei allfälligen Rückfragen oder Korrekturen das Dokument laufend zu ergänzen. Wir empfehlen Ihnen also, das Dokument jeweils direkt über den Link zu öffnen.
Bei allfälligen möglichen Datenkorrekturen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter 032 391 90 70 oder via srvcdsktlsch.