21. Mär 2022
Informationen zum Schutzstatus S für ukrainische Staatsangehörige
Wie der Bundesrat beschlossen und informiert hat, können ukrainische Staatsangehörige visumsfrei einreisen und sich insgesamt 90 Tage frei im Schengen-Raum aufhalten.
Eine Registration für den Schutzstatus S wird in den Bundesasylzentren bzw. in den kantonalen Empfangsstellen durchgeführt. Dabei werden die biometrischen Daten erhoben sowie weitere Sicherheitsabklärungen vorgenommen.
Im Nachgang erhalten die Schutzsuchenden einen Ausweis im Kreditkartenformat, welcher per «Einschreiben» versandt wird.
Die genauen Prozesse sind noch in Erarbeitung. Jedoch wird davon ausgegangen, dass das weitere Vorgehen ähnlich wie bei den F-Ausweisen gehandhabt wird. Dadurch entfällt die Anmeldepflicht im Einwohnerregister.
Personen in privaten Unterkünften in der Gemeinde:
Der Prozess zur Erfassung und Registrierung der Daten ist derselbe wie oben beschrieben. Der Ausweis im Kreditkartenformat wird im Anschluss an die angegebene aktuelle Wohnadresse per Post zugestellt.
Mit diesem Ausweis können die Personen im Einwohnerregister angemeldet werden, wenn sie in einer privaten Unterkunft wohnen und dies durch die logisgebende Person schriftlich bestätigt ist.
Wie die Mitteilung über die Erteilung eines Aufenthaltsstatus in die Gemeinde gelangt, ist noch offen.
Die Kantone werden im Laufe dieser Woche durch den Bund über das Verfahren informiert.
Vonseiten innosolvcity sind die entsprechenden Einwohnerstatus und Ausweistypen bereits vorhanden.

Wird bei Ihnen die Ausländerkategroie "Schutzbedürftige" nicht angezeigt, können Sie sich an unser Servicedesk wenden, damit wir den entsprechenden Einwohnerstatus wieder aktivieren können.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben.
Bei Fragen oder Unklarheiten bzgl. der Handhabung in innosolvcity stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (032 391 90 70 / srvcdsktlsch)