04. Feb 2022
Informationen zum Schreiben betreffend Anpassungen Meldeprozess Zu- und Wegzüge von Schweizerinnen und Schweizern vom und ins Ausland
Das kantonale Departement Volkswirtschaft und Inneres hat am 03. Februar 2022 die Einwohnerdienste der Aargauer Gemeinden über Anpassungen am Meldeprozess bzgl. Mutationen vom und ins Ausland informiert.
Bis anhin wurden Zu- und Wegzüge von Schweizer Bürgerinnen und Bürger meist via Meldewesen dem eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gemeldet. Diese Mutationen wurden anschliessend beim EDA in das System eVera übernommen.
Ab sofort ist eine Schnittstelle zur elektronischen Übermittlung zwischen der kantonalen Personenplattform sowie dem eVera vorhanden. Dadurch fällt das Melden der Mutationen an das EDA auf Stufe Gemeinde weg.
Damit das entsprechende Meldewesen deaktiviert werden, werden wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Dies wird in den kommenden 1- 2 Wochen geschehen.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (srvcdsktlsch / 032 391 90 70).
Ihr city-Team der Talus Informatik AG