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Strom teilen, Zukunft gestalten: Was vZEV und LEG für Sie bedeuten

Ein Beitrag von Talus Informatik AG am 04. Juni 2025
Lesedauer: ca. 3min
Strom teilen, Zukunft gestalten: Was vZEV und LEG für Sie bedeuten

Ab Januar 2025 bietet das aktualisierte Stromgesetz neue Möglichkeiten: den virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV). Ab 2026 ist auch die Gründung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) möglich. Diese Neuerungen bieten Gemeinden und Energieversorgern die Chance, die Nutzung von lokal erzeugtem erneuerbarem Strom effizienter und wirtschaftlicher zu gestalten.

Was ist ein ZEV?

Ein ZEV oder virtueller ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) ist eine Gemeinschaft von Stromverbraucherinnen und -verbrauchern, die gemeinsam Strom aus Photovoltaikanlagen nutzen. Die Mitglieder teilen sich einen Netzanschluss und gelten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein Kunde. Die Stromkosten werden innerhalb der Gemeinschaft abgerechnet, häufig mithilfe eines spezialisierten Dienstleisters. Das Versorgungsunternehmen liefert bei Bedarf zusätzlichen Strom und nimmt überschüssigen Solarstrom ab.

Zusammenschluss für Energieverbraucher (ZEV)

Was ist der Unterschied zwischen einem virtuellen ZEV und einem ZEV?

Ab dem 1. Januar 2025 ist es möglich, einen virtuellen ZEV zu gründen. Im Gegensatz zum klassischen ZEV:

  • Die Liegenschaften müssen nicht physisch miteinander verbunden sein. Der Zusammenschluss erfolgt virtuell auf Basis bestehender Anschlusspunkte.
  • Es wird keine zusätzliche Messinfrastruktur benötigt - die bestehende des Verteilnetzbetreibers kann gegen Gebühr (Messtarif) genutzt werden.
vZEV

Und was ist jetzt die LEG?

Ab 2026 wird es möglich sein, lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) zu gründen. Diese ermöglichen es, lokal produzierten Strom aus erneuerbaren Energien innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde zu teilen - auch über das öffentliche Netz hinaus. Die genauen Rahmenbedingungen legt der Bundesrat 2025 fest.
LEG

Wir unterstützen Sie bei

  • Abbildung von Gemeinschaften: Erkennen Sie auf einen Blick, welche Teilnehmer:innen Teil Ihrer Elektrizitätsgemeinschaft sind - von Endverbrauchern über Prosumer bis hin zu Speicherbetreibern.

  • Messung: Die Software misst den Verbrauch pro Teilnehmer:in im Viertelstundentakt. Dabei wird auch der Anteil des selbst genutzten Stroms und der Reststrombedarf erfasst.

  • Abrechnung: Automatisierte Rechnungsstellung für alle Teilnehmer:innen - inklusive Reduktion des Netznutzungsentgelts und Abrechnung der Grundversorgung.

💡 Wie das in der Praxis aussieht, zeigen wir Ihnen am Innovationstag.

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