Ab Januar 2025 bietet das aktualisierte Stromgesetz neue Möglichkeiten: den virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV). Ab 2026 ist auch die Gründung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) möglich. Diese Neuerungen bieten Gemeinden und Energieversorgern die Chance, die Nutzung von lokal erzeugtem erneuerbarem Strom effizienter und wirtschaftlicher zu gestalten.
Ein ZEV oder virtueller ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) ist eine Gemeinschaft von Stromverbraucherinnen und -verbrauchern, die gemeinsam Strom aus Photovoltaikanlagen nutzen. Die Mitglieder teilen sich einen Netzanschluss und gelten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein Kunde. Die Stromkosten werden innerhalb der Gemeinschaft abgerechnet, häufig mithilfe eines spezialisierten Dienstleisters. Das Versorgungsunternehmen liefert bei Bedarf zusätzlichen Strom und nimmt überschüssigen Solarstrom ab.
Ab dem 1. Januar 2025 ist es möglich, einen virtuellen ZEV zu gründen. Im Gegensatz zum klassischen ZEV: