29. Jan 2026
Informationen über das Auskunftsrecht über unterzeichnete Initiativen / Referenden
2025 hat die Bundeskanzlei das Vademecum «Stimmrechtsbescheinigung» rundum erneuert. Aufgenommen wurde speziell das Auskunftsrecht.
Gemäss diesem haben Stimmberechtigte das Recht zu erfahren, ob sie als Unterzeichner einer bestimmten Volksinitiative oder eines bestimmten Referendumsbegehrens registriert sind. Die Gemeinden sind verpflichtet, diese Auskünfte zu erteilen.
Mit dem innosolv Servicepack 20 steht Ihnen für diesen Anwendungsfall ein neuer Report "Auskunft Unterstützungsbekundung" zur Verfügung. Mit diesem Report kann die entsprechende Auskunftspflicht wahrgenommen werden. Der Report kann über die Teilanwendung "Stimmberechtigte" von einem Stimmberechtigen gestartet werden. Es muss zwingend eine Unterschriftenkontrolle (Initiative oder Referendum) ausgewählt werden. Der Report zeigt an, ob die entsprechende Person für das ausgewählte Unterschriftsbegehren unterschrieben hat oder nicht.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen unser city-Team (032 391 90 70 / servicedesk@talus.ch) zur Verfügung.