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neue kantonale Hundeverordnung

09. Jan 2024

Am 1. März 2024 tritt die neue kantonale Hundeverordnung in Kraft.

Am 1. März 2024 tritt die neue kantonale Hundeverordnung in Kraft.
Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass alle Hunde (auch die aus eigener Zucht) ab dem 3. Lebensmonat der Steuerpflicht unterliegen.
Ebenso werden alle halben Taxen abgeschafft. Das bedeutet, dass weder halbe Taxe verrechnet noch rückerstattet werden.
Die Hundetaxen werden jeweils am 1. Mai fällig (mit Stichdatum 30. April). Unterjährige Zu- / Abgänge werden nicht mehr berücksichtigt.

Damit die Rechnungsstellung per 1. Mai 2024 korrekt erfolgen kann, sind Anpassungen im Bereich der Tarife und der Rechnungsstellung in innosolvcity notwendig.

Diese Anpassungen werden wir im Laufe des Monats März vornehmen. Der geschätzte Aufwand beträgt ca. 2 Stunden und wird dem allgemeinen DL-Konto belastet.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen der city-Support (032 391 90 70 / srvcdsktlsch) gerne zur Verfügung.

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