21. Jul 2021
Information bzgl. der fachlichen Fehler im Zusammenhang mit «Meldung Ausländerkategorie»
Vom statistischen Amt des Kantons Basel-Landschaft wurde im Zusammenhang mit der «Meldung Ausländerkategorie» vielen Gemeinden der Hinweis gegeben, die aufgetauchten fachlichen Fehler als Softwarefehler an Talus zu melden. Gerne möchten wir hier informieren, wie diese fachlichen Fehler entstehen und wie diese gelöst werden können:
ZEMIS liefert die Bewilligungswechsel der Ausländerkategorie nicht mehr, wie bisher per Ausstellungsdatum, sondern neu rückwirkend per Zuzugsdatum.
Der fachliche Fehler entsteht dadurch, dass das Ereignisdatum der Meldung «Wechsel Ausländerkategorie» nicht korrespondiert mit dem «Gültig-Von»-Datum des Ausländerausweises.
Der Ausländerausweis wird meist mit einigen Tage Verzögerung erstellt. GERES erwartet jedoch beim Ereignisdatum und beim «Gültig-Von»-Datum dasselbe Tagesdatum.
Da gemäss eCH-Standard nicht zwei verschiedene Meldeverhältnisse («Zuzug» und «Wechsel Ausländerkategorie») am gleichem Ereignisdatum erfasst werden können, können die Meldungen nicht automatisch verarbeitet werden. Aus diesem Grunde muss das Ereignis «Wechsel Ausländerkategorie» auf den nächsten Tag (Ereignisdatum+1) mutiert werden.
Damit diese Fehler korrigiert und auch nicht mehr nicht generiert werden, bitten wir Sie, das «Gültig-Von»-Datum manuell entsprechend anzupassen. Sobald das «Gültig-Von»-Datum des Ausländerausweises und das Ereignisdatum der Meldung identisch sind, werden keine fachlichen Fehler generiert.
Von Seiten innosolv wurde mit SP10 zu Release 2020 ein zusätzlicher Basis-Parameter erstellt. In diesem kann gesteuert werden, dass bei Meldungen "Wechsel Ausländerbewilligung" von ZEMIS mit Ereignisdatum gleich letztem Zuzugsdatum, das Ereignisdatum mit +1 Tag vorbelegt wird.
Werden die Mutationsmeldungen automatisch vom System durchgeführt, wird das angepasste Ereignisdatum verwendet.
In der Aktivitätsnachricht wird eine entsprechende Meldung mit Warnhinweis angezeigt.
Die manuelle Anpassung vom Feld «Gültig-Von» würde trotzdem bestehen bleiben.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen via 032 39 90 70 oder srvcdsktls.ch gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.